Immobilien zu Discountpreisen

Den treuen Lesern dieses Blogs bin ich ein Update schuldig. Und zwar hieß es im Monatsabschluss Juni 2007: "Weitere gute Aussicht stellt ein größeres Investment dar, dass einen substanziellen Anteil zu meinem Nettowert liefern soll. Alles weitere im Laufe des Monats auf diesem Blog.". Nie gab’s ein Update diesbezüglich- was habe ich denn gemeint?

Zu diesem Zeitpunkt war ich gerade in Verhandlungen, um eine Wohnung zu kaufen. Ich wollte erstmal klein anfangen, also handelte es sich auch um ein kleines Objekt zu einem recht günstigen Preis von 55.400 Euro. Ich habe die Wohnung besichtigt, beim zweiten Termin einen Gutachter mitgenommen und habe parallel Finanzierungsanfragen gestellt. Um ehrlich zu sein war schon ein bißchen Emotion dabei- ich wollte das Objekt unbedingt haben und war mir sehr sicher. Allerdings kam dann das endgültige Finanzierungsangebot, dass plötzlich um 0,8 Prozentpunkte höher lag als das "Lockangebot"… Der Grund war, dass es nur wenige Finanzierer gibt, die Objekte unter 30-40 qm finanzieren. Bei Interhyp z.B. werden alle Anfragen für Objekte abgelehnt, die unter 40qm liegen. Die Banken, die kleinere Objekte finanzieren, lassen sich das mit einem entsprechend hohem Risikoaufschlag bezahlen.

Das brachte mich nochmal zum Nachdenken über die Rendite. Kaufpreis: 55.400 Euro. Max. erzielbare Mieteinnahmen: 350, abzl. Hausgeld 140 Euro, also Reinertrag 210 Euro. Finanziere ich aber das Objekt angenommen zu 100%, deckt das noch nicht mal meine Fremdkapitalkosten. Außerdem könnte man, wenn man die 55.400 Euro anlegt, in anderen Anlageklassen wie Anleihen 4-8% Rendite erwirtschaften, also allein schon zwischen 2.000 und 4.000 Euro pro Jahr- weit mehr als die Nettoeinnahmen aus Vermietung. Aus Renditegesichtspunkten also so ziemlich der schlechteste Deal, den ich hätte machen können.

Dies gilt eigentlich für alle Immobilien, die am Markt verkauft werden. Das auch Immobilien in Zwangsversteigerungen nicht immer Schnäppchen sind, wisst ihr ja auch schon (siehe Update Zwangsversteigerung). Was ist falsch gelaufen? Gibt’s noch Immobilien zu Discount-Preisen?

Die Antwort: vielleicht. Die Zwangsversteigerung, die ich damals besucht habe, war der erste Termin. Nochmal kurz zum Verfahren aus einem früheren Post: "Es wird zunächst ein unabhängiges Gutachten des Objekts erstellt, in dem der Verkehrswert festgelegt wird. In einer 30-minütigen Bietphase wird das Objekt unter Anwesenheit der Richter sowie der Gläubiger (Bank) versteigert. Das Mindestgebot muss zunächst 5/10 des Verkehrswerts erreichen, damit der Zuschlag nicht von Amts wegen versagt wird. Liegt der Wert unter 7/10 können die betroffenen Gläubiger (Bank) den Zuschlag versagen.".

Was danach passiert, habe ich allerdings nicht geschrieben. Manchmal kommt es vor, dass ein Objekt im ersten Termin nicht an den Mann kommt. Das kann verschiedene Gründe haben, z.B. werden manchmal 4 Wohnungen in einem Haus versteigert, so dass der Bedarf einfach gedeckt ist. Für die nicht versteigerten Objekte wird ein zweiter Termin angesetzt.In diesem Termin sind nun die 5/10 und 7/10-Grenzen nicht mehr relevant! Nur noch der Gläubiger kann die Einstellung bewilligen, wenn ihm das Gebot zu niedrig ist. Hat der Gläubiger aber nur eine bestimmte Forderungssumme zu decken, die sehr niedrig ist, geht die Immobilie zu Schleuderpreisen weg. Der Immobilienmillionär, den ich mal am Rande erwähnt habe, hat seine letzten zwei Häuser für 13TEUR und 26TEUR ersteigert- das Grundstück war mehr wert, als der Kaufpreis.

Das ist nochmal ein Versuch wert. Jetzt habe ich mir eine Liste von Terminen gemacht, die mit folgendem Hinweis angekündigt sind: "Die 5/10 bzw. 7/10-Wertgrenzen sind in diesem Termin nicht zu beachten (§§ 85a, 74a, ZVG)". Die Termine sind:

11.10.2007: Eigentumswohnung
13.11.2007: Eigentumswohnung
20.11.2007: Eigentumswohnung
11.12.2007: Wohnhaus
04.03.2008: Wohnhaus

Ein Update gibt’s dann immer nach den Terminen. Aber zu früh werde ich mich nicht mehr freuen…

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22 Reaktionen zu “Immobilien zu Discountpreisen”

  1. Tilman

    Hast Du bei Deiner Berechnung an die 2% Abschreibung gedacht? Die gibt es bei Anleihen nicht. Und die Zinsen kannst Du ebenfalls absetzen. Wobei mir allerdings nicht klar ist, ob (oder wie lange) das Finanzamt mitmacht, wenn am Ende ein negativer Wert herauskommt, und “Liebhaberei” unterstellt.

  2. webmaster@pfblog.de

    Ja, die eigentliche Rechnung muss man natürlich genauer Aufstellen. Ich habe sowohl die 2% Abschreibung als auch die Abschreibung der FK-Zinsen berücksichtigt, was den Deal tatsächlich knapp profitabel erschienen ließ. Aber ich würde kein Deal eingehen, der vor Steuern negativ und nach Steuern profitabel ist- was ist, wenn die Einnahmen wegbrechen? Könnte ja mal passieren…

  3. Vancouver real estate

    Sicherlich kann man Immobilien zu Discountpreisen kaufen, aber die Qualität muss nicht die sein, welche man erwarten würde. Wie im Artikel geschrieben ist, sind die Zwangsversteigerungen nicht immer so ein Schnäppchen, weil die besten Häuser noch vor der Versteigerung weg sind und zur Versteigerung nur Häuser kommen, die durch einen Makler unverkaufbar waren. Manchmal ist es gar nicht möglich sich den Haus persönlich nachzuschauen, weil es der Eigentümer nicht genehmigt hat und man hat nur Gutachten vom Gutachter zur Verfügung, der den Haus auch nicht gesehen hat! Der Eigentümer hat nämlich das Recht auch den Gutachter nicht ins Haus zu lassen.

  4. webmaster@pfblog.de

    Stimmt generell, aber in diesem Fall wäre es wirklich ein preiswertes und gutes Objekt. Die gesamte Anlage ist von 1991 und im Top-Zustand. Vielleicht reiche ich mal bald ein Foto von der Außenansicht nach. Der Mieter ist schon seit Jahren da drin und zieht wohl so schnell auch nicht aus. Manchmal sind die Gründe für eine Zwangsversteigerung auch nicht unbedingt darin begründet, dass ein Makler die Wohnung nicht los bekommt.

  5. Aqua

    Und wie lief es? Die meisten Termine sind ja durch, wie war es? (Neugier…)

    :)

  6. webmaster@pfblog.de

    Ich habe nur die eine Wohnung am 20.11.2007 ersteigert, wie in Folgeartikeln beschrieben. Die verbleibenden Termine habe ich dann aus finanziellen Gründen nicht mehr wahrgenommen. Jetzt ist aber alles wieder in Ordnung, also folgen bald weitere Termine.

  7. Aqua

    Hallo webmaster@pfblog.de,

    erzähl doch ein wenig über Deinen erfolgreichen Versteigerungstermin am 20.11.2007. Ich glaube das hast Du noch nicht gemacht, denn trotz suchen, konnte ich hier leider nichts darüber finden. Falls ich etwas übersehen habe, poste doch bitte den Link, damit wir uns das ansehen können.

    Grüsse

  8. webmaster@pfblog.de

    Kein Problem. Also:

    1. Ein paar Worte zur Methode der Selektion der Versteigerungstermine, u.a. auch der 20.11.: http://pfblog.de/index.php/2007/09/27/89/immobilien-zu-discountpreisen-in-zwangsversteigerung/

    2. Der Beitrag direkt nach der Zwangsversteigerung (den Du wahrscheinlich gesucht hast): http://pfblog.de/index.php/2007/11/20/98/eilmeldung-immobilie-zum-schnappchenpreis/

    3. Da es aufgrund des geringen Kaufpreises eine Zuschlagsaussetzung gab, stand das Ergebnis erst am 03.12. fest: http://pfblog.de/index.php/2007/12/07/107/zwangsversteigerung-zuschlagsbeschluss/

    Genau nach diesem Muster werde ich auch dieses Jahr wieder vorgehen.

    Gruß pfblog

  9. Aqua

    Hi pfblog,

    das hört sich gut an. Ich habe ein paar Fragen dazu, vielleicht kannst Du sie mir ja beantworten:

    1) Wir hoch waren die Grundpfandrechte für die Wohnung?
    2) Hättest Du nicht noch weniger bieten können, um die Wohnung zu bekommen?
    3) Was wirst Du jetzt tun? Renovieren und verkaufen oder vermieten oder… ?
    4) Ist es nicht so, dass wenn die Wertgrenzen weggefallen sind, die Bank gar kein Einspruchsrecht mehr hat? Warum hätte sie trotzdem die Zustimmung verweigern können?

    Grüsse

  10. webmaster@pfblog.de

    Also, hier kurz meine Antworten:

    1) Grundpfandrechte spielen keine Rolle, da alles nach einer ZVG gelöscht wird. Es stand ursprünglich mal eine Hypothek vom Bauträger über 146.071 DM drin…
    2) Theoretisch ja, wenn ich nicht einen Mitstreiter gehabt hätte, der ausgestiegen ist. Manchmal hast Du auch 20 Mitbieter, so dass es zum Ebay-Effekt kommt.
    3) Ich will regelmäßig Cash, also vermiete ich. Die Wohnung zahlt sich mit 2% pro Jahr ab und übrig bleiben monatlich immernoch 100 Euro :)
    4) Tja, da bin ich nicht so sicher. Als Antragsteller des Verfahrens hat die Bank auf jeden Fall das Recht, jederzeit das Verfahren einzustellen, wenn ihr etwas nicht passt. Außerdem hat sie auch das Recht, wg. unterschreiten der 7/10 bzw. 5/10 Grenzen den Zuschlag zu verweigern, allerdings scheinbar nur zweimal (§§85a, 74a ZVG). Ein bißchen Glück kam also bei mir noch hinzu, dass ich das Objekt weit unter dem 5/10 Wert ersteigern konnte.

  11. Aqua

    Hi pfblog,

    die Grundpfandrechte werden zwar üblicher Weise nach einer ZVG gelöscht aber es kann sein, dass diese Rechte (z.B. Hypotheken) auch bestehen bleiben. Nur wenn die Versteigerungsbedingungen vorsehen, dass “als Teil des geringsten Gebots keine Rechte bestehen bleiben”, heißt das, dass die Grundpfandrechte alle nach der ZVG gelöscht werden. Das ist wichtig zu wissen, denn wer nicht darauf achtet, der kann z.B. eine Wohnung für 5.000 EURO ersteigern und sitzt plötzlich auf 100.000 EURO Grundpfandrechten (= Schulden ). Das wäre tödlich…

    Bei welchem Betrag ist Dein Konkurrent ausgestiegen?

    Wie gesagt, gelten die 5/10 und 7/10 Wertgrenzen nur EINMAL (!) während des ganzen Verfahrens, d.h. wenn eine dieser Grenzen als Vorwand benutzt wurde, den Zuschlag zu versagen, dann gelten diese Grenzen beim nächsten Termin nicht mehr, d.h. man kann sich nicht mehr auf sie berufen. Das ist Gesetz.
    Das Gericht kann Dir den Zuschlag am Ende der Versteigerung erteilen. Es kann aber auch den Zuschlag auf einen späteren Termin verschieben (so wie bei Dir geschehen). In einem solchen Fall kannst Du aber sofort Widerspruch einlegen und verlangen, dass dieser zu Protokoll gegeben wird. Der Rechtspfleger muss Deinem Wunsch dann nachkommen und den Widerspruch protokollieren, sonst macht er sich strafbar. Wenn sich herausstellt, dass der Zuschlag grundlos und nur auf Bankenwunsch verschoben wurde, kannst Du theoretisch Schadensersatz fordern, weil Du bis zum Termin an Dein Gebot gebunden bist und Du dadurch keine weiteren Gelegenheiten wahrnehmen kannst und eventuell noch andere Rechtsnachteile durch die Verzögerung erleiden kannst. Die Banken wollen so nur Versuchen die Ersteigerer zu außergerichtlichen Zusatzzahlungen zu bewegen, dem braucht man aber nicht nachzugehen.
    Es gibt eine Reihe von gesetzlichen Bestimmungen, die eine Terminverschiebung notwendig machen können aber die kenne ich nicht im einzelnen, der Bankenwunsch reicht dazu aber nicht aus.

    Gruß

    Aqua

  12. webmaster@pfblog.de

    Von Zwangsversteigerungen hast Du ja viel mehr Ahnung als ich! Ich wußte z.B. nicht, dass Grundpfandrechte auch weiter bestehen können..

    Der Konkurrent ist bei 13K ausgestiegen. Ich war noch mit der Gläubigerin kurz vorher vor der Tür, um zu erfahren, dass Sie mindestens 22K haben wollte. Dann habe ich mir 15K einfach rausgesucht, weil ich überlegt habe, dass sich das für die Bank bei so einer Differenz (7K) nicht mehr lohnen würde, nochmal auf einen nächsten Termin zu warten und die Gerichtskosten für einen nächsten Termin zu tragen. Wer weiß, bei 10K hätte die Bank vielleicht nein sagen können, denn ich weiß nicht, ob es der zweite oder Dritte Termin war.

    Wieviele Objekte hast Du schon ersteigert und wieviel Prozent unter VKW?

    Ich sag’ Dir, zum Glück habe ich nicht mehr bezahlt. Nachdem ich mich bereits bei der WEG-Verwaltung gemeldet habe, wurden schon Bewirtschaftungskosten und Betriebskosten abgebucht. Durch Zufall habe ich dann herausgefunden, wer die Miete bekommt: Ein “Zwischenhändler” (=Mietverwalter), der auch bei Leerstand zahlt. Aber bei mir kommen nicht 222 Euro an, sondern nur 143! Statt den erwarteten 100 Euro Überschuss wären dass dann nur ca. 30 Euro im Monat. Kein Wort davon im Gutachten… Ich werde zusehen, dass ich da raus komme und direkt vermiete, so dass ich auf die 100 Euro im Monat komme.

  13. Aqua

    Hallo pfblog,

    eine recht gute Informationsquelle ist das Buch von Günter Mayer mit dem Titel „Immobilien günstig ersteigern“. Der Autor ist Justitzoberamtsrat i.R. und war Rechtspfleger beim Vollstreckungsgericht. Das Buch ist mit 9,95 EURO günstig und sprachlich sehr menschenfreundlich geschrieben. Dort steht alles drin was man wissen muss.

    Die Bank hatte gar keine Möglichkeit das Gebot abzulehnen. Wenn sie gar nicht gewollt hätte, dann hätte sie nur noch die Möglichkeit gehabt, vor dem Landesgericht gegen den Zuschlag zu klagen. Das hätte aber wieder Geld und Zeit gekostet. Für die Bank war es immer noch ein gutes Geschäft, schließlich haben sie jetzt einen bilanziellen Kostenpunkt weniger. Außerdem können sie einen Teil vom Kreditverlust durch die Bilanzierung neutralisieren.

    Ich habe noch keine Objekte ersteigert aber es sieht so aus, als ob ich es tun werde. Bezahlen würde ich aber nur so um die 25% vom VKW.

    Das was Du über den Mietverwalter sagst, ist recht interessant. Das scheint ja so eine Art Versicherung gegen Mietausfälle zu sein. Hat halt alles seinen Preis.

    Wenn Du eine Ferienwohnung aus dem Objekt machen kannst, könntest Du den Ertrag pro Quadratmeter deutlich steigern (bis zu 20-30 EURO/m2). Außerdem hättest Du keinen Ärger mit Mietern.

    Dein jetziger Ertrag ist nicht rosig, was machst Du wenn die Zinssätze steigen, dann wird auch der Kredit teurer. Außerdem sind Schulden, ob man will oder nicht, belastend.

    Gruß

    Aqua

  14. webmaster@pfblog.de

    Da bin ich mal gespannt, ob das klappt. 25% des VKW ist schon sehr wenig. Wenn nicht gerade der letzte Schrott unter den Hammer kommt, sitzen meist auch andere da drin. Das war der Grund, warum ich die Immobilie zu 35% ersteigert habe.

    Ich hatte auch mal etwas ähnliches im Kopf, um einen höheren Preis qm-Preis zu bekommen (möblierte Business Appartments). Aber an die entsprechenden Objekte (zentral, etc.) kommst Du über Zwangsversteigerungen nur mit Glück günstig heran.

    Zu den Schulden kann ich nur sagen: Solange ein anderer dafür zahlt, sind das für mich “gute Schulden”. Außerdem werde ich alle Sondertilgungen nutzen, um dann das Objekt evtl. in fünf Jahren abzahlen zu können. Schwierig wird’s nur, wenn Du draufzahlen musst, d.h. der Deal bei Vermietung nicht profitabel ist (weil KP zu hoch) oder bei einer FeWo Du bei Nichtvermietung auf allen Kosten und Kreditraten sitzen bleibst.

    Informier’ mich mal, wenn’s zu Deinen Aktivitäten einen Blog gibt ;)

    Viel Erfolg!

  15. Aqua

    Hallo pfblog,

    heute musste ich mich eines besseren belehren lassen. Was war passiert? Lies selbst:

    Um 9:00 UHR morgens setzte ich mich ins Amtsgericht um eine Versteigerung zu verfolgen. Das Objekt war nicht sonderlich interessant. Es lag an einer Autobahn (Lärm), hatte an einer Wand keine Wärmedämmung und an einer Außenwand war Schimmel zu sehen. Die Wohnfläche lag bei 57,95 m2 und der Verkehrswert lag bei 65.000 EURO. Die Wertgrenzen waren weggefallen. Laut Ausschreibung war das Objekt mietfrei, d.h. unvermietet. Es gab eine Gläubigerbank, welche Grundpfandrechte in Höhe von 106.000 EURO hatte. Im Gerichtssaal waren 14 Leute anwesend.

    Zu Beginn kam gleich eine Überraschung, die nicht in meinen schlauen Büchern stand: Da der Eigentümer nicht anwesend war und man ihn nicht erreichen konnte, wurden den Bietern aus verfahrenstechnischen Gründen zwei Versteigerungsmöglichkeiten geboten:
    Möglichkeit A) das geringste Gebot liegt bei 4500 EURO und es bleiben 8600 EURO an Grundpfandrechten bestehen.
    Möglichkeit B) das geringste Gebot liegt bei 13100 EURO und es bleiben keine Rechte bestehen.
    Man konnte nun also entweder auf A oder auf B seine Gebote abgeben. Natürlich haben dann alle auf B geboten.

    Die zweite Überraschung war folgende: Gleich zu Beginn erschien eine Frau von der Hausverwaltung und sagte wie beiläufig das dass Objekt seit dem 01.10.2006 vermietet ist und dies leider nicht in den Gerichtsunterlagen steht. Man wolle dies aber erwähnen, weil es bei einem anderen ähnlichen Fall Ärger deswegen gegeben hat. Natürlich fanden das die Anwesenden Bieter überhaupt nicht gut. Ich fand es schon recht dreist, denn erst locken sie die Leute her und dann Ätschibätsch…

    Die Bank sagte gleich zu Beginn, dass sie 51000 EURO haben wollen, darunter geben sie das Objekt nicht her.

    Dann folgten die folgenden Gebote:

    20.000
    21.000
    22.000
    24.000
    25.000
    29.000
    30.000
    31.000
    32.000
    33.000
    34.000
    35.000

    Bei 35.000 EURO sagte der Rechtspfleger das dies das höchste Gebot ist und die Bietstunde hiermit zu Ende ist. Plötzlich meinte dann der Bankvertreter, dass er das Verfahren an dieser Stelle einstellen möchte. Daraufhin meinte der Rechtspfleger, dass durch den Antrag der Bank auf Einstellung kein Zuschlag erteilt werden kann und der Termin nun vorüber sein.
    Bis zu diesem Zeitpunkt dachte ich, die Bank könnte so etwas nicht tun aber es ist wohl so, dass die Bank 3 Mal die Einstellung verlagen kann und beim dritten Mal wird das gesamte Verfahren, was sich über mehrere Termine erstrecken kann, dann beendet.
    Also kann die Bank bzw. der Gläubiger 4 Mal Widerspruch einreichen, beim ersten mal fallen die Wertgrenzen weg und nach 3 weiteren Malen wird das Verfahren beendigt und die Bank muss die Gerichtskosten tragen, die bis dahin angefallen sind.

    Mit anderen Worten läuft ohne die Bank rein gar nichts.

    Die Bank war hier auch noch im Vorteil, weil das Objekt vermietet war und somit der Bank kein Kostenloch entstanden ist. Vielleicht hätte die Bank anders reagiert, wenn das Objekt unvermietet gewesen wäre.

    Gruß

    Aqua

  16. webmaster@pfblog.de

    hehe :) So einfach ist das nicht mit den 25% des VKW. Schade.

    Das ist genau das, was ich auch oben geschrieben hatte: “Als Antragsteller des Verfahrens hat die Bank auf jeden Fall das Recht, jederzeit das Verfahren einzustellen, wenn ihr etwas nicht passt.” Kann man denn irgendwie herausfinden, ob bereits 3x eingestellt wurde? Auf jeden Fall muss man immer abwägen, wieviel man bieten sollte, damit die Bank sich nicht weigert. Eine Gradwanderung, die nicht immer erfolgreich ist…

  17. Aqua

    Vielleicht kann der Rechtspfleger darüber Auskunft geben. Es kommt wahrscheinlich auch immer auf die Bank an. In dem Fall war es die LB Berlin und die steckte ja vor kurzem noch in einer schweren Kriese, vielleicht wollten sie deswegen nicht weniger haben. Wer weiß das schon. Es hat schon Züge eines Pokerspieles…

  18. Aqua

    Hallo pfblog,

    ich war heute wieder auf einer Zwangsversteigerung und es war nur 1 Bieter anwesend. Die Bank wollte 24.000 EURO haben, der Verkehrswert laut Gutachten lag bei 48.000 EURO. Die Wertgrenzen waren weggefallen. Der Bieter hat zuerst 10.000 EURO geboten, 4 Minuten vor Schluss hat er auf 18.000 EURO erhöht. Die Bank (es war wieder die LBB) hat dann aber Einspruch eingelegt, so dass kein Zuschlag erfolgen konnte.

    Daher ist mir folgende Idee gekommen:

    Eigentlich könnte man mit der Gläubiger-Bank für den Kauf doch einen zinslosen Kredit vereinbaren, so dass die Bank Ihren Wunsch-Preis erzielen kann. So hätte man das Objekt größtenteils mit kostenlosem Fremdgeld finanziert und kann die jährlichen Mietrenditen abschöpfen und das Objekt später, mit ein bischen Glück, teurer verkaufen. Alle wären zufrieden. Die Bank bekommt zwar keine Zinsen aber dafür ist sie ein faules Ei los und die Prozesskosten werden auch nicht mehr.

    Meinst Du das ist realistisch?

    Gruß

    Aqua

  19. webmaster@pfblog.de

    Ob das realistisch ist, würde ich auch gerne wissen. Ich glaube aber, dass die Banken sehr dagegen sind, denn sie müssen sich ja auch refinanzieren und zahlen dann letztendlich drauf. Besonders wenn der KP höher ist.

    Ich habe die Erfahrung gemacht, dass die Gläubigerbanken häufig noch nichtmal einen Kredit vergeben für die Objekte, die sie in Zwangsversteigerung haben.

  20. Stefan

    Hallo,

    da ich der Meinung bin, die Fragen könnten eventuell auch für andere Interessenten von Interesse sein schreibe ich diese hier und nicht per E-Mail.

    1. Bei einer deiner Immobilien hattest du einen bestehenden Mieter. Wie ist hier die Kaution auf dich übergegangen? Nach geltendem Recht hat der Mieter den Anspruch bei Auszug vom neuen Eigentümer die Kaution zurückzufordern, auch wenn dieser diese nicht erhalten hat.

    2. Gibt es Vorteile, für den Immobilienkauf ein eigenes Gewerbe anzumelden oder spricht alles dafür, diese als Privatperson durchzuführen?

    3. Wie sieht es mit bisherigen “Einzahlungen in die Bewirtschaftungskosten” aus? Benötigt man hierfür noch eine weitere Rücklage, weil man ja wahrscheinlich nicht die “Einzahlungen” des vorherigen Eigentümers übernimmt?

    4. Hast du schon einmal eine dritte Person für die Ersteigerung beauftragt? Ich bin jetzt gerade “ganz heiß” auf das Ersteigern meiner ersten Immobilie (wie du es ja bei deiner ersten ZV auch warst ;-)) und habe mir auch bereits ein gutes Objekt herausgesucht, werde am Versteigerungstermin (03.12.) jedoch definitiv keine Zeit haben. Wie kann ich – ohne zusätzliche Kosten zu haben, dennoch teilnehmen?

    Das war’s erstmal, ich kann verstehen, wenn du nicht sofort antwortest, sind ja doch ein paar Fragen zur selben Zeit.

  21. financier

    @Stefan

    Und, wie ist es gelaufen?

  22. De heer Clark Kent

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