Finanzierung der Wohnung aus der Zwangsversteigerung

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Es ist erst zwei Tage her, dass ich in einer Zwangsversteigerung eine Wohnung mit einem Discount von 65% auf den Verkehrswert ersteigert habe. Wie ich in einem Beitrag im Frühjahr schon erläutert hatte, ist für die Teilnahme eine Sicherheitsleistung in Höhe von 1/10 des Verkehrswertes zu erbringen (siehe Beitrag Bevorstehende Zwangsversteigerung). In meinem Fall waren das also 1/10 des Verkehrswerts bzw. 4.250 Euro. Anstatt eines LZB-Schecks habe ich diesmal die Sicherheit im Vorfeld an die Justizkasse überwiesen.

Nach dem erhaltenen Zuschlag von 15.000 Euro muss ich nun bis zu dem sog. “Verteilungstermin” am 03. Dezember die verbleibenden 10.750 Euro aufbringen. Vom Zuschlagstermin an gerechnet sind das gerade einmal 10 Werktage, um das Geld zu organisieren. In der Zeit vom Zuschlag an bis zum Verteilungstermin verlangt das Gericht 4% Zinsen und finanziert dafür die gegen mich bestehende Forderung.

Man sollte annehmen, dass ich das schnell erledigt bekomme, weil ich als Angestellter ein gutes regelmäßiges Einkommen habe und auch keine Zweifel an meiner Bonität bestehen. Von wegen… U.a. muss ich die Erfahrung machen, dass Banken wirklich keine Wohlfahrtsvereine sind:

  • Hausbank: Damit es sich so richtig lohnt, fangen die erst bei 20.000 Mindesthypothekvolumen an.
  • Andere Banken: Bei manchen Banken sind Immobilienfinanzierungen in dieser geringen Höhe möglich, aber ich müsste mein Gehaltskonto verlegen. Keine Lust darauf.
  • Internet-Kreditvermittler: Meine Hoffnung waren insbesondere in Hinsicht auf den mehrfachen Testsieger Creditweb sehr groß. Hier und bei Interhyp geht alles ab einer Mindestkreditsumme von 40.000 Euro und einer Mindestquadratmeterzahl ab 35-40 qm los.

Da fange ich erstmal klein an und bekomme jetzt gesagt, dass eine klassische Immobilienfinanzierung nicht möglich ist! Da bleiben nur andere Möglichkeiten für die Finanzierung, die Du im übrigen auch in Erwägung ziehen solltest, wenn Du Dich in den Bereichen bewegst, in denen ich mich bewege:

  • Ratenkredit: Kann man machen wenn die Bonität da ist, aber die Zinssätze für solche Kredite liegen wesentlich höher als herkömmliche Immobiliendarlehen, da sie eigentlich für Konsumzwecke vergeben werden. Bei etwa 7,5% effektiver Jahreszinssatz geht’s los.
  • Abrufkredit: Auch eine interssante Form. Ein Abrufkredit ist so etwas ähnliches wie ein preiswerter Dispokredit. Der Kreditrahmen wird im Vorfeld von der Bank eingeräumt und man kann ihn dann zu einem beliebigen Zeitpunkt abrufen. Zinsen liegen bei 7,5% plus 2% Bearbeitungsgebühr. Bei der Rückzahlung ist man im Gegensatz zum Ratenkredit aber schön flexibel.

Das Problem bei diesen beiden Kreditformen ist nur, dass ich nicht sicher bin, ob das Finanzamt dann -wie bei einer klassischen Immobilienfinanzierung- die Abschreibungen von Fremdkapitalzinsen anerkennt. Das ist der große Steuervorteil den man bei Fremdvermietung einer Immobilie hat. Mal angenommen ich finanziere ca. 10.000 von den 15.000, dann zahle ich ca. 700 Euro Zinsen im Jahr vor Steuern, aber nur 406 Euro nach Steuern. Damit liegt die Finanzierung bei 4% und ist echt attraktiv, denn übrige Liquidität ließe sich dann zu einem Zinssatz von mehr als 4% irgendwo anders investieren. Ich bin momentan auf der Suche nach Wegen, dass ich das irgendwie so drehen kann.

Zwischenzeitlich sehe ich mich aber gezwungen, einige Positionen zu liquidieren, falls der Kredit bis dahin nicht organisiert ist. U.a. muss der DWS Top 50 Asien dran glauben, der Silber Turbo (mit einem Gewinn von “nur” noch 25% in vier Wochen). Außerdem habe ich das Geld aller Tagesgeldkonten abrufbereit auf mein Girokonto überwiesen.

Bist Du vielleicht ein Finanzierungsexperte und kannst mir im obigen Fall weiterhelfen?

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8 Reaktionen zu “Finanzierung der Wohnung aus der Zwangsversteigerung”

  1. T

    Du hast nicht mal 10 Tage. Das Geld muss ja am Verteilungstermin auf dem Konto des Gerichts sein und registriert sein. Wenn das nicht klappt, wird’s wirklich übel. Und Banken und Behörden sind genau dann langsam, wenn man es am wenigsten braucht. Also überweis das Geld gleich und prüf vorher genau und mehrfach, dass Konto+Blz+ Aktenzeichen stimmen.

    Schau auch mal, ob Banken in Deiner SCHUFA eine “Kreditanfrage” (falsch!) anstatt einer “Konditionenanfrage” (richtig!) gespeichert haben. Das verschlechtert Deinen Score.

  2. webmaster@pfblog.de

    So muss es wohl laufen. Ich hab’ ja jetzt die 11.000 auf dem Girokonto und werde auch überweisen, sobald ich alle Informationen vom Gericht per Post zugesendet bekommen habe. Parallel kann ich ja sehen, ob doch noch irgendwie eine Finanzierung möglich ist.

    Wo kann ich denn einsehen, welche Einträge ich bei der SCHUFA habe? Das wäre ja mal interessant zu wissen.

  3. T

    http://www.meineschufa.de, Anmeldung dauert aber einige Tage. Oder selbst zur SCHUFA hinfahren.

  4. webmaster@pfblog.de

    Das ist ja mal interessant. Gehe heute Mittag zur Post und mache Postident, dann schaue ich mal rein.

  5. Jan

    PS: Rein steuerlich bzw. handelsrechtlich gesehen, kannst die Zinsen nicht abschreiben. Soweit ich mich erinnern kann, können die Zinskosten für eine Vermietete Immobilie von den Mieteinkünften als Aufwand/Werbungskosten abgesetzt werden. Zudem wird das Schmuckstück in den Grundstücksanteil und das Gebäude bzw. die Wohnung selbst unterteilt. Das Grundstück ist nicht abnutzbar, das Gebäude allerdings schon. Daher kann zusätzlich zu der Zinszahlung die Abschreibung für die Abnutzung der Wohnung auch als Aufwand/bzw. Werbungskosten mit den Mieteinnahmen gegengerechnet werden. Mit dem richtigen Finanzierungsmix kann natürlich ein schöner Hedge auf das eingesetzte Kapital erreicht werden.Theoretisch könntest du natürlich auch einen höheren Hypothekenkredit beantragen. Die Wohnung ist ja mehr Wert als du bezahlen mußt.

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