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Jetzt kommt die erste weitere Kostenposition im Zusammenhang mit der Zwangsversteigerung, und zwar die 3,5% Grunderwerbsteuer auf mein Meistgebot von 15.000 Euro. Das sind 525 Euro.
Die Grunderwerbsteuer wird für jeden in Deutschland fällig, der ein Grundstück erwirbt. Nach Zahlung der Grunderwerbsteuer erteilt mir die Grunderwerbsteuerstelle eine sogenannte Unbedenklichkeitsbescheinigung, die erforderlich ist, damit ich zum Verteilungstermin am 06.02.2008 als neuer Eigentümer im Grundbuch eingetragen werden kann. Leider ist die Zahlung der Steuer nicht steuerlich absetzbar, denn Steuerzahlungen lassen sich leider nicht von der Steuer absetzen… Auch dieses Schreiben habe ich für Dich anonymisiert zugänglich gemacht:
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2 Reaktionen zu “Zahlung der Grunderwerbsteuer”Einen Kommentar schreiben |
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Am 8. März 2008 um 18:36 Uhr
Woher hast Du denn die blödsinniger Information, dass die Grunderwerbsteuer nicht absetzbar ist??? Hab ich ja noch nie gehört.
Laut §255 HGB gehören Erwerbsnebenkosten zu den Anschaffungskosten (s.a. Anschaffungskosten unter Wikipedia).
Da die Grunderwerbsteuer Erwerbsnebenkosten sind und ohne die Zahlung dieser ein Erwerb gar nicht möglich ist sind sie also zu aktivieren. Somit werden sie dann über die Zeit auch wieder steuerlich abgeschrieben und beeinflussen Dein jährliches steuerliches Ergebnis negativ.
Wenn Du es bei der Berechnung der AfA nicht angibst, weil Du denkst es ist nicht erlaubt oder weil Du es einfach vergißt, hast Du Pech gehabt. Das wird die Finanzamt relativ egal sein. Die erinnern einen da auch nicht dran. Und wäre ja schade, wenn Du dann jahrelang eine zu gerine AfA ansetzt! Also denk dran. Und sonst erkundige Dich halt nochmal.
Diese Aussage gilt natürlich nur für den Anteil, der auf das Gebäude entfällt und nicht auf das Grundstück!
Am 23. März 2008 um 13:38 Uhr
Hi Mad Max,
Du hattest Recht. In meiner Steuererklärung konnte ich auch die Grunderwerbsteuer als AK ansetzen. Insofern ist die Information oben im Beitrag falsch. Danke nochmal für den Hinweis!