Frustshoppen

Ein alter 88-jähriger Herr aus dem Fitnesstudio hat es neulich ganz treffend beschrieben: “Meine Eltern konnten noch etwas an die Enkel vererben. Aber uns haben die Suppenhühner alles weggenommen.” Ich habe nicht weiter nachgefragt, wann und wie er geschieden wurde und was ihn das ganze gekostet hat. Aber ich vermute mal, dass er das nicht ohne Grund gesagt hat.

Etwas ähnliches ist mir nun auch untergekommen. Eigentlich wollte ich Themen aus dem privaten Lebensbereich aus diesem Blog fernhalten. Aber wenn sich Ereignisse materiell sustanziell auswirken, finde ich sie erwähnenswert. Zum Glück rede ich nicht von Scheidung, aber ein Auszug und eine Wohnung, die ohne meine Aufsicht ganz gründlich leer geräumt wurde, gehörte dazu. Dass das Eigentum an beweglichen Sachen jedem jeweils zur ideelen Hälfte gehörte hat bei der Räumungsaktion keine Rolle gespielt.

Das Ergebnis: Frustshoppen und Ersatzaufwendungen für wesentliche Gegenstände des täglichen Lebens. Hinzu kommen natürlich doppelte Mietaufwendungen über die kommenden Monate. Zu all diesen erhöhten Ausgaben kommen die Kosten im Zusammenhang mit der zweiten Immobilie, inkl. “Business-Appartment”-Einrichtung. Jetzt kommt die freie Liquidität, die ich aufgrund der prekären Lage an den Aktienmärkten verfügbar habe, sehr gelegen. Und wieder einmal zeigt sich, wie wichtig es ist, Geld zu besitzen.

Da diese hohen Aufwendungen mir das “Ergebnis” total verhageln würden, wenn ich sie in diesem Monat einfach als Aufwand buchen würde, erlaube ich mir, nach eigenem Ermessen die Vorschriften des deutschen Handelsrechts für die Aktivierung von Vermögensgegenständen wie folgt zur Anwendung zu bringen:

  • Aufwendungen im Zusammenhang mit der Anschaffung der Immobilie (Notarkosten, Fahrtkosten, etc.) werde ich gem. §255 Abs. 1 HGB aktivieren und abschreiben. Genauso bin ich bei der Anschaffung der Immobilie 1 vorgegangen.
  • Aufwendungen für die Anschaffung von Einrichtung für das Business-Appartment werde ich ebenfalls aktivieren und nach amtlicher AfA-Tabelle abschreiben. In der Tat ist es bei Fremdvermietung steuerlich rechtens, so zu verfahren, da die Gegenstände zur Erzielung von Einkünften dienen.
  • Obwohl die Anschaffung von Gegenständen für private Zwecke nicht aktiviert werden kann, werde ich dennoch bei einigen Gegenständen so verfahren, wenn es als sinnvoll erscheint. Bei einem Computer z.B. wird aktiviert und über drei Jahre abgeschrieben- sagst Du dann noch, dass Du den Computer für berufliche Zwecke nutzt, ist das sogar steuerrechtlich gültig.

Soviel zu diesen neuen Ereignissen. Noch etwas Lustiges zum Schluß: Forbes stellt nicht nur Listen der reichsten Leute der Welt auf. Es gibt noch eine ganze Menge mehr Listen, wie z.B. die Liste “The 10 Most Expensive Celebrity Divorces“. Deutsche Übersetzung siehe hier. Auf Platz 1 liegt der US-Basketballstar Michael Jordan, der an seine Ex-Frau rund 150 Millionen Dollar zahlen muss. Heather Mills, die Ex-Frau von Paul McCartney, liegt zwar auf der Liste weiter hinten, hat aber für jeden Tag Ehe immerhin 34.000 USD bekommen. Kein schlechter Deal…

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4 Reaktionen zu “Frustshoppen”

  1. Tilman

    Klingt irgendwie nach Diebstahl, wenn nicht freundlich geteilt wurde. Die interessante Frage wäre nun, von welcher Kreditkarte bzw EC-Jarte die teureren ausgeräumten Dinge des Lebens beschafft wurden.

  2. Marco

    Ich hoffe sehr, dass der Frust beim Shoppen ein wenig kleiner wurde.

  3. Sepp

    Hallo Volker,
    das wird schon wieder. Wenn sich erst mal die Kosten eingependelt haben, wird’s günstiger als zuvor.
    LG
    Sepp

  4. webmaster@pfblog.de

    Jo, das denke ich auch. Frustshoppen tut auf jeden Fall gut. Machen ja eigentlich überwiegend Frauen, aber manchmal müssen’s die Männer eben auch.

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