Die Arbeitssuchendmeldung

geschrieben am 24.11.2008; 4 Kommentare

So, mittlerweile ist einige Zeit seit der ordentlichen arbeitgeberseitigen Kündigung vergangen. Und für uns alle waren die letzten Tage und Wochen eine wirklich spannende Zeit. Von einer “Freistellung” konnte keine Rede sein. Laut Aufhebungsvertrag sind wir verpflichtet, die Geschäfte bis zum Jahresende so abzuwickeln wie bisher. Noch eine Prise Bewerbungsstress und ein bißchen Selbstfindung- und der Stress ist perfekt! Deswegen gab es auch keine weiteren Artikel mehr.

Für Dich als Leser möchte ich dennoch die Chronologie der Ereignisse schriftlich aufarbeiten. Denn solltest Du einmal in eine ähnliche Situation kommen wie ich, sollte dieser Blog als Schritt-für-Schritt Anleitung dienen.

Nun zum ersten To-Do, den Du schnellstmöglich abarbeiten musst, wenn die eine Arbeitgeberkündigung erhälst: Die Arbeitssuchendmeldung. Du musst Dich also bei der Agentur für Arbeit schnellstmöglich arbeitslos melden, und zwar innerhalb folgender Fristen:

  • Spätestens 3 Monate vor dem Ende des Arbeitsverhältnisses oder
  • …innerhalb von 3 Tagen, wenn Du die Kenntnis erst innerhalb von drei Monaten vor Beendigung erhälst (so wie bei mir, ca. 8 Wochen vor Beendigung…)

Wenn Du diese Fristen ohne wichtigen Grund nicht einhälst, kommt es zu einer sog. Sperrzeit von ca. einer Woche. D.h. Dir entfällt eine Woche lang der Anspruch auf Arbeitslosengeld, vorausgesetzt Du bist anspruchsberechtigt.

Zur Arbeitssuchendmeldung reicht ein einfacher Anruf im ServiceCenter unter der Nummer 01801-555111 oder Du gehst einfach auf’s Arbeitsamt. weiterlesen…