Noch nie in meinem Leben habe ich mich gedanklich mit dem Thema “arbeitgeberseitige Kündigung” oder Abfindung beschäftigt- bis zum Oktober 2008. Das Thema passt eigentlich nicht so gut in diesen Blog hinein, aber auch damit muss sich vielleicht der eine oder andere auf dem Weg zur finanziellen Freiheit auseinander setzen. Daher gebe ich an dieser Stelle meine Erfahrungen weiter, die ich vor allem aus Gesprächen mit Anwälten gemacht habe.
Im Regelfall gehen viele Arbeitnehmer davon aus, dass sie bei einer arbeitgeberseitigen Kündigung eine Abfindung erhalten. De facto existiert dieser Anspruch auf Basis einer gesetzlichen Grundlage nicht. Nur wenn der Arbeitgeber diese als Bestandteil des Kündigungsschreibens anbietet, hat der gekündigte Arbeitnehmer einen rechtlichen Anspruch darauf, allerdings mit folgender Einschränkung: Der Arbeitnehmer darf keine Klage gegen die Kündigung erheben.
Sollte Dir einmal keine Abfindung als Bestandteil der Kündigung angeboten werden, klage schnellstmöglich gegen die Kündigung (Frist von drei Wochen beachten!). Im Rahmen dieser Kündigungsschutzklage weiterlesen…


