Die Arbeitslosmeldung

Wir erinnern uns: die Einstellung der Geschäftstätigkeit meines Arbeitgebers löste eine unerwartet schnelle Arbeitslosigkeit aus. Da diese innerhalb von 3 Monaten vor Arbeitslosigkeit eintrat, habe ich mich binnen drei Tagen auf dem Arbeitsamt “arbeitssuchend” gemeldet. Hätte ich dies nicht innerhalb von drei Tagen getan, wäre eine sog. “Sperrfrist” beim Arbeitslosengeld eingetreten, d.h. das Arbeitslosengeld wäre für eine zeitlang nicht gezahlt worden.

Im zweiten Schritt ist nun die “Arbeitslosmeldung” erforderlich. Und zwar am ersten Tag der Arbeitslosigkeit, falls diese eingetreten ist. Da der 01.01. ein Feiertag war, musste ich am 02.01. persönlich auf dem Arbeitsamt vortreten. Ein Personalausweis als Mitbringsel ist ausreichend. Ein Anruf für die Arbeitslosmeldung genügt nicht. Bei verspätetem Antreten streicht der Staat das Arbeitslosengeld, bis man persönlich erschienen ist.

Nach Schritt eins (Arbeitssuchendmeldung) und Schritt zwei (Arbeitslosmeldung) gibt es selbstverständlich noch einen Schritt drei: der eigentliche Termin zur Antragsabgabe für das Arbeitslosengeld. Du glaubst nicht, wieviele Formulare es auszufüllen gilt. Bis heute habe ich nicht alle Formulare zusammen, die für die Antragsabgabe notwendig sind. Daher ganz wichtig: Die bei der Arbeitssuchendmeldung ausgehändigte Mappe mit dem Titel “Antrag auf ALG” sofort durchlesen und bearbeiten. Selbst wenn es nicht zur Arbeitslosmeldung kommt, hast Du zumindest Gewissheit, dass alle Unterlagen rechtzeitig vorhanden sind.

Für den Antrag auf Arbeitslosengeld musste ich einen Termin vereinbaren. Ich habe es persönlich gemacht, aber auch ein Anruf bei der einheitlichen Servicenummer 01801 / 555 111 genügt zur Terminvereinbarung. Und nun das Unglaubliche: Meine Sachbearbeiterin meinte, dass der “Run” auf die Arbeitsämter seit Mitte Dezember so groß ist, dass vor dem 29. Januar kein Termin zur Antragsabgabe mehr frei war! Erst am 29. entscheidet sich daher für mich, ob ich überhaupt Arbeitslosengeld erhalte. Denn es gibt bestimmte Themen, über die ich mich jetzt schon mit dem Arbeitsamt streite:

  • Die außerordentliche Kündigung trägt ein anderes Datum als die Überreichung der Kündigung. Das Arbeitsamt wirft mir vor, ich hätte die Dreitagesfrist zur Arbeitssuchendmeldung nicht eingehalten, was zu einer Sperrzeit von drei Wochen führen könnte.
  • Da ich langsam wieder Hummeln unterm A… bekomme, werde ich am 01.02. höchstwahrscheinlich wieder anfangen zu arbeiten. Aus diesem Grund habe ich mir noch einen lang avisierten Urlaub vom 18. bis zum 28. gegönnt. Statt meine intensive Jobsuche und kurzen Zeitraum der Arbeitslosigkeit zu belohnen, hat mir das Arbeitsamt erklärt, dass dieser Urlaub zunächst “genehmigt” werden muss. Anscheinend darf man in den ersten drei Monaten der Arbeitslosigkeit nicht in den Urlaub.

Sollte das Arbeitsamt nun auf stur stellen und kein Arbeitslosengeld zahlen frage ich mich: Warum zahle ich überhaupt Arbeitslosengeld? Ich gehöre nicht zu der Sorte Mensch, die sich mit deutschen Arbeitslosengeld auf eine Finka auf Mallorca absetzen. Daher fände ich es mehr als fair, nicht so einen Aufstand zu machen.

Dazu aber mehr in einem gesonderten Beitrag zur Antragsabgabe.

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Eine Reaktion zu “Die Arbeitslosmeldung”

  1. daniel

    …vertipper am ende. du meintest vermutlich “warum zahle ich in die überhaupt arbeitslosenversicherung?”
    ja, scheiss staat ;-)

    das mit dem run auf die arbeitsämter klingt für mich schlimm. und zwar so, als würde 2009 für D. schlimmer als in den medien bisher prognostiziert.

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