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Gleich nach meiner Rückkehr aus dem Urlaub wurde ich von der Realität wieder eingeholt. Im Briefkasten befanden sich wieder Briefe vom Arbeitsamt, die mir den Februar mit Terminen vollpflastern wollten. Gleich am nächsten Morgen nach meiner Rückkehr musste ich zur Antragsabgabe für das Arbeitslosengeld. Erst die Arbeitssuchendmeldung, dann am 02.01. die Arbeitslosmeldung und jetzt der dritte Besuch für die Antragsabgabe. Den Termin hatte ich bei der Arbeitslosmeldung am 02.01. vereinbart, wo mir die Sachbearbeiterin frühestens einen Termin am 29. anbieten konnte. Und zwar mit der Begründung, dass den Arbeitsämtern seit Mitte Dezember die Türen eingerannt werden. Die gestern veröffentlichte Arbeitslosenzahl bestätigt das: Anstieg um 387.000 auf 3,489 Millionen. Damit erhöht sich die Arbeitslosenquote um 0,9 Punkte (!) auf 8,3. Die Krise ist also im Volk angekommen… Es war soviel Papierkram, dass ich fast schon überlegt habe, auf das Arbeitslosengeld zu verzichten. Weil es so viel Papierkram ist, solltest Du sofort nach der Kündigung bzw. der Arbeitssuchendmeldung damit anfangen, die Unterlagen für das ALG zusammen zu tragen, auch wenn Du vielleicht gar nicht arbeitslos wirst. Wenn Du zu spät damit anfängst, gibt’s kein Arbeitslosengeld bzw. in keinem Fall pünktlich. Was Du an Papierkram mitschleppen musst, möchte ich nur kurz abhandeln:
Wichtig bei Punkt 6: Ich bin ja privat versichert gewesen, allerdings erlaubt das Arbeitsamt nur eine Weiterversicherung in der Privaten, wenn Du mindestens 5 Jahre dort versichert warst. Das traf bei mir nicht zu. Bei der PKV habe ich daher eine Anwartschaft für die Zeit der Arbeitslosigkeit vereinbart. Der Rest -also die Versicherung in der Gesetzlichen- würde vom Arbeitsamt automatisch übernommen. Allerdings gibt es ein Formular “Bescheinigung”, dass man von einer gesetzlichen Krankenkasse (nicht von der PKV!) ausfüllen lassen und zur Antragsabgabe mitbringen muss. Das hatte ich leider nicht… zum Glück hat die Sachbearbeiterin den Antrag dennoch weiter bearbeitet und mich nicht nach Hause geschickt. Weitere wichtige Informationen im Zusammenhang mit dem ALG sind:
Am Ende des 15-minütigen Termins bekam ich dann bestätigt, dass mir ein Arbeitslosengeld in Höhe von 1.609,80 Euro gezahlt wird, entsprechend einem Tagessatz von 53,66 Euro. Das entspricht dem Nettogehalt, da alle Sozialversicherungskosten übernommen werden. Für die Berechnung des Arbeitslosengeldes gibt es verschiedene Rechner im Internet oder auch ausführliche Erklärungen im Merkblatt für Arbeitslose, dem unabdingbaren Guide für Arbeitslose… Nicht schlecht die 1.609,80 Euro. Aber es ist weder passives Einkommen noch finanzielle Freiheit, nicht mehr arbeiten zu müssen. Dieses Geld hätte mir 12 Monate zugestanden, bevor ich ALG II bekommen hätte. Ich habe mit dem Gedanken gespielt, noch länger arbeitslos zu sein und längere Zeit im Ausland zu bleiben, aber da hätte mir das Arbeitsamt einen Strich durch die Rechnung gemacht. Du bekommst in den ersten drei Monaten der Arbeitslosigkeit nämlich eigentlich keinen Urlaub genehmigt, zweitens musst Du täglich verfügbar sein und Deinen Briefkasten checken, drittens musst Du häufiger zu persönlichen Gesprächen über Deine “berufliche Situation” auf das Arbeitsamt gehen. Die Entscheidung für mich war also, weiter zu machen, aber mit dem Gedanken im Kopf, längere Urlaubsphasen gründlich im Voraus zu planen und durchzusetzen. |
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