Die Arbeitslosmeldung

geschrieben am 14.01.2009; 1 Kommentar

Wir erinnern uns: die Einstellung der Geschäftstätigkeit meines Arbeitgebers löste eine unerwartet schnelle Arbeitslosigkeit aus. Da diese innerhalb von 3 Monaten vor Arbeitslosigkeit eintrat, habe ich mich binnen drei Tagen auf dem Arbeitsamt “arbeitssuchend” gemeldet. Hätte ich dies nicht innerhalb von drei Tagen getan, wäre eine sog. “Sperrfrist” beim Arbeitslosengeld eingetreten, d.h. das Arbeitslosengeld wäre für eine zeitlang nicht gezahlt worden.

Im zweiten Schritt ist nun die “Arbeitslosmeldung” erforderlich. Und zwar am ersten Tag der Arbeitslosigkeit, falls diese eingetreten ist. Da der 01.01. ein Feiertag war, musste ich am 02.01. persönlich auf dem Arbeitsamt vortreten. Ein Personalausweis als Mitbringsel ist ausreichend. Ein Anruf für die Arbeitslosmeldung genügt nicht. Bei verspätetem Antreten streicht der Staat das Arbeitslosengeld, bis man persönlich erschienen ist.

Nach Schritt eins (Arbeitssuchendmeldung) und Schritt zwei (Arbeitslosmeldung) gibt es selbstverständlich noch einen Schritt drei: der eigentliche Termin zur Antragsabgabe für das Arbeitslosengeld. Du glaubst nicht, weiterlesen…

Frohes neues Jahr!

geschrieben am 11.01.2009; 0 Kommentare

An dieser Stelle -etwas verspätet- allen ein frohes neues Jahr! Vielleicht hast Du die Zeit über den Jahreswechsel genutzt, um einen Review für das letzte Jahr zu machen und Deine Ziele für 2009 aufzustellen- dafür viel Erfolg!

Ich habe die Zeit definitiv für eine Reihe von Dingen genutzt, so dass für Blogaktivität einfach zu wenig Zeit blieb. Hier eine kurze Zusammenfassung über die Ereignisse aus den letzten Wochen:

  • Mittlerweile habe ich eine Entscheidung bezüglich Selbständigkeit und Angestelltendasein getroffen, über die ich noch detailliert berichten werde.
  • Bei mir ist jetzt erstmal die “Arbeitslosigkeit” zum 01.01. eingetreten, mir liegen aber schon zu diesem Zeitpunkt genug Alternativen vor, so dass ich die Qual der Wahl habe, mich für ein Jobangebot zum 01.02./01.03. zu entscheiden.
  • Die im Dezember erhaltene Abfindung habe ich komplett investiert. Über das Investmentvehikel habe ich schon vor einem Jahr gesprochen, werde jedoch noch detailliert darauf eingehen.
  • Das Jahr 2008 habe ich mit einem Nettowert von ca. 66.000 Euro abgeschlossen. Ich habe mein Ziel um 14.000 Euro verfehlt (siehe Bilanz 2007 – Teil 3). Primär liegt das an niedrigeren Vermietungseinkünften sowie Portfolioverlusten statt -gewinnen. Eine Analyse folgt aber noch.
  • Pläne für 2009 existieren schon. Es geht alles langsamer, aber ich habe sehr gute Ideen für 2009, die für ein Mehr an Einkommen sorgen werden.

Ich weiß, momentan gibt es für Dich vielleicht nicht den geringsten Anlass, optimistisch zu denken. Es gibt jetzt mehrere in meinem Bekanntenkreis, die einen Aufhebungsvertrag bekommen haben und für die es nicht so gut läuft. Aber es ist definitiv die falsche Zeit, um alle seine Ziele ad acta zu legen. Gerade jetzt ist es wichtig, dass Du Deine Ziele aufrecht erhälst oder noch höher steckst. Krisen dauern nicht ewig. Warren Buffett hat sich übrigens kürzlich zum zweiten Mal in seinem Leben öffentlich zur Entwicklung der Wirtschaft geäußerst, nachdem er 1999 bei seinem ersten Statement das Platzen der Internetblase vorausgesagt hat. Er hat öffentlich angekündigt, jetzt zu investieren. Also: 2009 soll besser werden als 2008!

Abfindung bei Betriebsschließung?

geschrieben am 31.12.2008; 0 Kommentare

Noch nie in meinem Leben habe ich mich gedanklich mit dem Thema “arbeitgeberseitige Kündigung” oder Abfindung beschäftigt- bis zum Oktober 2008. Das Thema passt eigentlich nicht so gut in diesen Blog hinein, aber auch damit muss sich vielleicht der eine oder andere auf dem Weg zur finanziellen Freiheit auseinander setzen. Daher gebe ich an dieser Stelle meine Erfahrungen weiter, die ich vor allem aus Gesprächen mit Anwälten gemacht habe.

Im Regelfall gehen viele Arbeitnehmer davon aus, dass sie bei einer arbeitgeberseitigen Kündigung eine Abfindung erhalten. De facto existiert dieser Anspruch auf Basis einer gesetzlichen Grundlage nicht. Nur wenn der Arbeitgeber diese als Bestandteil des Kündigungsschreibens anbietet, hat der gekündigte Arbeitnehmer einen rechtlichen Anspruch darauf, allerdings mit folgender Einschränkung: Der Arbeitnehmer darf keine Klage gegen die Kündigung erheben.

Sollte Dir einmal keine Abfindung als Bestandteil der Kündigung angeboten werden, klage schnellstmöglich gegen die Kündigung (Frist von drei Wochen beachten!). Im Rahmen dieser Kündigungsschutzklage weiterlesen…

Die Arbeitssuchendmeldung

geschrieben am 24.11.2008; 4 Kommentare

So, mittlerweile ist einige Zeit seit der ordentlichen arbeitgeberseitigen Kündigung vergangen. Und für uns alle waren die letzten Tage und Wochen eine wirklich spannende Zeit. Von einer “Freistellung” konnte keine Rede sein. Laut Aufhebungsvertrag sind wir verpflichtet, die Geschäfte bis zum Jahresende so abzuwickeln wie bisher. Noch eine Prise Bewerbungsstress und ein bißchen Selbstfindung- und der Stress ist perfekt! Deswegen gab es auch keine weiteren Artikel mehr.

Für Dich als Leser möchte ich dennoch die Chronologie der Ereignisse schriftlich aufarbeiten. Denn solltest Du einmal in eine ähnliche Situation kommen wie ich, sollte dieser Blog als Schritt-für-Schritt Anleitung dienen.

Nun zum ersten To-Do, den Du schnellstmöglich abarbeiten musst, wenn die eine Arbeitgeberkündigung erhälst: Die Arbeitssuchendmeldung. Du musst Dich also bei der Agentur für Arbeit schnellstmöglich arbeitslos melden, und zwar innerhalb folgender Fristen:

  • Spätestens 3 Monate vor dem Ende des Arbeitsverhältnisses oder
  • …innerhalb von 3 Tagen, wenn Du die Kenntnis erst innerhalb von drei Monaten vor Beendigung erhälst (so wie bei mir, ca. 8 Wochen vor Beendigung…)

Wenn Du diese Fristen ohne wichtigen Grund nicht einhälst, kommt es zu einer sog. Sperrzeit von ca. einer Woche. D.h. Dir entfällt eine Woche lang der Anspruch auf Arbeitslosengeld, vorausgesetzt Du bist anspruchsberechtigt.

Zur Arbeitssuchendmeldung reicht ein einfacher Anruf im ServiceCenter unter der Nummer 01801-555111 oder Du gehst einfach auf’s Arbeitsamt. weiterlesen…