Die Arbeitslosmeldung

geschrieben am 14.01.2009; 1 Kommentar

Wir erinnern uns: die Einstellung der Geschäftstätigkeit meines Arbeitgebers löste eine unerwartet schnelle Arbeitslosigkeit aus. Da diese innerhalb von 3 Monaten vor Arbeitslosigkeit eintrat, habe ich mich binnen drei Tagen auf dem Arbeitsamt “arbeitssuchend” gemeldet. Hätte ich dies nicht innerhalb von drei Tagen getan, wäre eine sog. “Sperrfrist” beim Arbeitslosengeld eingetreten, d.h. das Arbeitslosengeld wäre für eine zeitlang nicht gezahlt worden.

Im zweiten Schritt ist nun die “Arbeitslosmeldung” erforderlich. Und zwar am ersten Tag der Arbeitslosigkeit, falls diese eingetreten ist. Da der 01.01. ein Feiertag war, musste ich am 02.01. persönlich auf dem Arbeitsamt vortreten. Ein Personalausweis als Mitbringsel ist ausreichend. Ein Anruf für die Arbeitslosmeldung genügt nicht. Bei verspätetem Antreten streicht der Staat das Arbeitslosengeld, bis man persönlich erschienen ist.

Nach Schritt eins (Arbeitssuchendmeldung) und Schritt zwei (Arbeitslosmeldung) gibt es selbstverständlich noch einen Schritt drei: der eigentliche Termin zur Antragsabgabe für das Arbeitslosengeld. Du glaubst nicht, weiterlesen…

Abfindung bei Betriebsschließung?

geschrieben am 31.12.2008; 0 Kommentare

Noch nie in meinem Leben habe ich mich gedanklich mit dem Thema “arbeitgeberseitige Kündigung” oder Abfindung beschäftigt- bis zum Oktober 2008. Das Thema passt eigentlich nicht so gut in diesen Blog hinein, aber auch damit muss sich vielleicht der eine oder andere auf dem Weg zur finanziellen Freiheit auseinander setzen. Daher gebe ich an dieser Stelle meine Erfahrungen weiter, die ich vor allem aus Gesprächen mit Anwälten gemacht habe.

Im Regelfall gehen viele Arbeitnehmer davon aus, dass sie bei einer arbeitgeberseitigen Kündigung eine Abfindung erhalten. De facto existiert dieser Anspruch auf Basis einer gesetzlichen Grundlage nicht. Nur wenn der Arbeitgeber diese als Bestandteil des Kündigungsschreibens anbietet, hat der gekündigte Arbeitnehmer einen rechtlichen Anspruch darauf, allerdings mit folgender Einschränkung: Der Arbeitnehmer darf keine Klage gegen die Kündigung erheben.

Sollte Dir einmal keine Abfindung als Bestandteil der Kündigung angeboten werden, klage schnellstmöglich gegen die Kündigung (Frist von drei Wochen beachten!). Im Rahmen dieser Kündigungsschutzklage weiterlesen…

Die Arbeitssuchendmeldung

geschrieben am 24.11.2008; 4 Kommentare

So, mittlerweile ist einige Zeit seit der ordentlichen arbeitgeberseitigen Kündigung vergangen. Und für uns alle waren die letzten Tage und Wochen eine wirklich spannende Zeit. Von einer “Freistellung” konnte keine Rede sein. Laut Aufhebungsvertrag sind wir verpflichtet, die Geschäfte bis zum Jahresende so abzuwickeln wie bisher. Noch eine Prise Bewerbungsstress und ein bißchen Selbstfindung- und der Stress ist perfekt! Deswegen gab es auch keine weiteren Artikel mehr.

Für Dich als Leser möchte ich dennoch die Chronologie der Ereignisse schriftlich aufarbeiten. Denn solltest Du einmal in eine ähnliche Situation kommen wie ich, sollte dieser Blog als Schritt-für-Schritt Anleitung dienen.

Nun zum ersten To-Do, den Du schnellstmöglich abarbeiten musst, wenn die eine Arbeitgeberkündigung erhälst: Die Arbeitssuchendmeldung. Du musst Dich also bei der Agentur für Arbeit schnellstmöglich arbeitslos melden, und zwar innerhalb folgender Fristen:

  • Spätestens 3 Monate vor dem Ende des Arbeitsverhältnisses oder
  • …innerhalb von 3 Tagen, wenn Du die Kenntnis erst innerhalb von drei Monaten vor Beendigung erhälst (so wie bei mir, ca. 8 Wochen vor Beendigung…)

Wenn Du diese Fristen ohne wichtigen Grund nicht einhälst, kommt es zu einer sog. Sperrzeit von ca. einer Woche. D.h. Dir entfällt eine Woche lang der Anspruch auf Arbeitslosengeld, vorausgesetzt Du bist anspruchsberechtigt.

Zur Arbeitssuchendmeldung reicht ein einfacher Anruf im ServiceCenter unter der Nummer 01801-555111 oder Du gehst einfach auf’s Arbeitsamt. weiterlesen…

Wie die Finanzkrise zu einer Kündigung führte

geschrieben am 30.10.2008; 11 Kommentare

Es soll ja auch spannend bleiben auf diesem Blog. Deswegen eine kleine Geschichte darüber, wie das Management einer Venture-Capital-finanzierten Company plötzlich den Rotstift zog und damit das ganze europäische Business auslöschte. (Anmerkung: Die Ausführungen sind so gestaltet, dass die Identitäten juristischer und natürlicher Personen geschützt bleiben.)

Es war einmal… ein schlauer amerikanischer Wissenschaftler, der etwas erfand, mit dem Unternehmen viel Geld sparen können. Er suchte sich Venture-Capital, um auf Basis dieser Idee ein Unternehmen aufzubauen. Sogar im Jahr 2000 bekam er dafür Kapital. Außerdem wurde ihm ein scheinbar fähiges Managementteam zur Seite gestellt. Das Konzept ging auf, sparte den Fortune 500 sehr viel Geld ein und die Firma wuchs. Etwa vier Jahre später wurde von Amerika nach Europa expandiert, indem eine “Satellitenorganisation” in Deutschland gegründet wurde, um den europäischen Markt zu bearbeiten. Auch diese deutsche Tochter verzeichnete jährlich dreistellige Zuwächse beim Umsatz und in der Mitarbeiterzahl. Ihr schloss sich auch jemand an, der einen recht “sicheren” Job in einem großen Beratungshaus gegen einen Job in diesem Startup eintauschte.

Ab 2006 entwickelte das C-Level brillante Ideen, wie durch Erschließung neuer Geschäftsfelder die Umsätze raketenartig in die Höhe schnellen sollten. Mehrere Millionen Dollar wurden investiert weiterlesen…