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Gleich nach meiner Rückkehr aus dem Urlaub hatte ich am 02. Januar den ersten Notartermin meines Lebens zwecks Eintragung der Grundschuld für die erworbene Immobilie. Das Resultat des Besuchs ist eine Grundschuldbestellungsurkunde, die der Notar an das Grundbuchamt zur Eintragung der Bank als Gläubiger weitergeleitet hat.
Diese Urkunde führt hoffentlich zur Auszahlung des Bankdarlehens. Viele Banken verlangen, dass sie zuvor als Gläubiger ins Grundbuch eingetragen sind. Bei Zwangsversteigerungen ist das aber nicht so ohne weiteres möglich, da die Eintragung erst nach dem Verteilungstermin stattfinden kann, zu dem ich als rechtmäßiger Eigentümer ins Grundbuch eingetragen werde. Bei größeren Beträgen kann das durchaus zum Problem werden, da bis zum Verteilungstermin das Geld an die Gerichtskasse überwiesen werden muss. Ich hoffe, dass die Bank mit der Grundschuldbestellungsurkunde zufrieden ist und mir das Geld so rechtzeitig überweist, damit ich es an die Gerichtskasse bis zum 06. Februar weiterleiten kann. Falls Du auch Zwangsversteigerungen besuchst, achte darauf, dass die Bank Dir das Geld vor dem Verteilungstermin überweist bzw. habe eine Zwischenfinanzierung in erforderlicher Höhe parat.
Falls Du noch nie einen Notar besucht hast (wie ich…), hier eine kurze Jobbeschreibung: Die Haupttätigkeit des Notars ist die Beurkundung von Rechtsgeschäften jeglicher Art und die Beglaubigung von Unterschriften. Bestimmte Rechtsgeschäfte -wie z.B. die Grundschuldbestellung- können per Gesetz nur über einen Notar erfolgen. Das ist der Fall bei Rechtsgeschäften, die weitreichende Konsequenzen für Dich haben können. Interessant fand ich insbesondere die folgenden Punkte, die der Notar weiterlesen…


