Verteilungstermin und Eintragung ins Grundbuch

geschrieben am 13.02.2008; 0 Kommentare

Endlich -2,5 Monate nach dem Zuschlagsbeschluss- fand am 06. Februar der sog. “Verteilungstermin” für die Zwangsversteigerung statt. Die Bank hat pünktlich zu diesem Termin das Geld an die Gerichtskasse überwiesen. Anwesenheitspflicht bestand zum Verteilungstermin nicht.

Erst nach dem Verteilungstermin habe ich ein Schreiben vom Notar erhalten, der eine unbeglaubigte Kopie des aktualisierten Grundbuchs enthielt. Das Ergebnis ist, dass ich nun in Abteilung I des Grundbuchs als rechtmäßiger Eigentümer eingetragen bin. In Abteilung III des Grundbuchs wurde die Grundschuld des Voreigentümers über 145.439 DM (=74.361.78 Euro!) gelöscht, und das Darlehen meiner Bank über 15.000 Euro an die erste Rangstelle eingetragen. Ein bißchen leid tut es mir schon, dass der Bauträger, Finanzberater oder wer auch immer die Voreigentümer mit einer so astronomisch hohen Kaufpreissumme über’s Ohr gehauen hat.

Vielmehr gibt es zur Eintragung nicht zu sagen. Ich warte nur noch auf die Rechnungen für Gerichtskosten, dann ist die Sache abgeschlossen. Die Höhe meines passiven Einkommens aus der Immobilie ist mir auch schon exakt bekannt (da schon erste Buchungen vorgenommen wurden). Dazu aber mehr in einer abschließenden Zusammenfassung des Immobilienkaufs. Mental stelle ich mich schon auf den nächsten Termin am 05. März ein.

Update Zwangsversteigerung und Grundsteuer

geschrieben am 25.01.2008; 3 Kommentare

Zwischendurch mal wieder ein kleines Update zum Immobilienerwerb. Die Bank hat akzeptiert, vor der Eintragung als Eigentümer ins Grundbuch das Darlehen auszuzahlen. Die Übersendung einer “vollstreckbaren Ausfertigung” der Grundschuldbestellungsurkunde durch den Notar hat also ausgereicht. Die verbleibenden 10.774,90 Euro sind demnach rechtzeitig zum Verteilungstermin am 06. Februar an die Gerichtskasse überwiesen worden. Nach Eintragung als Eigentümer bekomme ich die verbleibenden 4.225,10 Euro des Darlehens auf mein Konto überwiesen, die ich ja zum Zwangsversteigerungstermin als Sicherheitsleistung ans Gericht überwiesen hatte.

Nach Zahlung der Grunderwerbsteuer Ende Dezember kommen jetzt die ersten laufenden Kosten auf mich zu. Die erste Aufforderung kam für die Zahlung der Grundsteuer. Da in Deutschland alles besteuert wird, was nicht bei drei auf den Bäumen ist, wird eben auch der Besitz von Immobilien besteuert. Die Berechnung weiterlesen…

Die Grundschuldbestellungsurkunde

geschrieben am 06.01.2008; 1 Kommentar

[ad#immobilienfinanzierung]
Gleich nach meiner Rückkehr aus dem Urlaub hatte ich am 02. Januar den ersten Notartermin meines Lebens zwecks Eintragung der Grundschuld für die erworbene Immobilie. Das Resultat des Besuchs ist eine Grundschuldbestellungsurkunde, die der Notar an das Grundbuchamt zur Eintragung der Bank als Gläubiger weitergeleitet hat.

Diese Urkunde führt hoffentlich zur Auszahlung des Bankdarlehens. Viele Banken verlangen, dass sie zuvor als Gläubiger ins Grundbuch eingetragen sind. Bei Zwangsversteigerungen ist das aber nicht so ohne weiteres möglich, da die Eintragung erst nach dem Verteilungstermin stattfinden kann, zu dem ich als rechtmäßiger Eigentümer ins Grundbuch eingetragen werde. Bei größeren Beträgen kann das durchaus zum Problem werden, da bis zum Verteilungstermin das Geld an die Gerichtskasse überwiesen werden muss. Ich hoffe, dass die Bank mit der Grundschuldbestellungsurkunde zufrieden ist und mir das Geld so rechtzeitig überweist, damit ich es an die Gerichtskasse bis zum 06. Februar weiterleiten kann. Falls Du auch Zwangsversteigerungen besuchst, achte darauf, dass die Bank Dir das Geld vor dem Verteilungstermin überweist bzw. habe eine Zwischenfinanzierung in erforderlicher Höhe parat.

Falls Du noch nie einen Notar besucht hast (wie ich…), hier eine kurze Jobbeschreibung: Die Haupttätigkeit des Notars ist die Beurkundung von Rechtsgeschäften jeglicher Art und die Beglaubigung von Unterschriften. Bestimmte Rechtsgeschäfte -wie z.B. die Grundschuldbestellung- können per Gesetz nur über einen Notar erfolgen. Das ist der Fall bei Rechtsgeschäften, die weitreichende Konsequenzen für Dich haben können. Interessant fand ich insbesondere die folgenden Punkte, die der Notar weiterlesen…

Zahlung der Grunderwerbsteuer

geschrieben am 17.12.2007; 2 Kommentare

Jetzt kommt die erste weitere Kostenposition im Zusammenhang mit der Zwangsversteigerung, und zwar die 3,5% Grunderwerbsteuer auf mein Meistgebot von 15.000 Euro. Das sind 525 Euro.

weiterlesen…